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Die
mittelalterlichen Schulverhältnisse
In seinem Buch: "Bauerntum und
Bauernkultur im Lande Mecklenburg", schreibt Friedrich Mager:
"Auf dem Lande fand durchweg ein
Schulgang nur im Winter statt und zwar stellten sich die Kinder in der
Schule im günstigsten Falle mit Michaelis, meist aber erst um Martini
oder gar erst im Anfang der Fasten ein. Von der kurzen Schulhaltung
abgesehen, lagen die Hauptgründe für den tiefen Stand des
Landschulwesens in der überaus dürftigen Besoldung und der ganz unzulänglichen
oder ganz fehlenden Ausbildung der Lehrer. Der Landschullehrer war
gezwungen sich sein Brot größtenteils durch seine Hände Arbeit als
Handwerker oder Tagelöhner zu verdienen. Dazu kam, dass die Lehrfähigkeit
für die Einstellung als Dorfschullehrer keine besondere Rolle
spielte."
Die Akten des Stadtarchives Schwerin, über
die Schulhaltung in Wüstmark, beginnen mit dem Monat März 1760. Seit
langem drängte Pastor Rohr zu Pampow, beim großherzoglichen Amt in
Schwerin darauf, dass die Wüstmarker aufgefordert werden einen
Schulkaten zu bauen. Doch dazu waren die Hauswirte nicht zu bewegen. In
ihrer Bittschrift baten sie, dass Amt möge davon Abstand nehmen und führten
als Begründung aus:
"...dass unser Vermögen zu schwach und
wir infolge der preußischen Invasion zu sehr ausgemergelt sind, außerdem
seien wir verpflichtet, bei der Pfarre zu Pampow das Priester- und Küsterhaus
unter Dach, Instand zu halten."
Im Zuge der Nachprüfung durch die großherzoglichen
Beamten kam eine bis dahin verheimlichte Tatsache ans Tageslicht. Es gab
in Wüstmark zwei Schulhalter. Ein Kuriosum insoweit als Gottfried,
Engelhardt Weinrebe, ein entlassener Soldat der vordem wohl Tischler
war, seit etlichen Jahren vom Amt als Schulhalter eingesetzt war, von
den Untertanen in Wüstmark aber entschieden abgelehnt wurde. Den Hass
zog sich Weinrebe zu, indem er einige Hauswirte wegen Holzdiebstahles
zur Anzeige brachte. Ihre Ablehnung als Schulhalter begründeten sie,
dass sich Weinrebe nicht mit dem zufrieden gab was sie Willens waren zu
zahlen. Er verlangte für jedes Kind monatlich ein Brot im Gewicht von
10 Pfund und dazu das bare Geld.
In der Person des Schneiders Johann
Weiberlein, der sich im Zuge der Büdneransiedlung einen Katen erbaute,
hatten die Wüstmarker ohne Genehmigung des Amtes und ohne Prüfung
durch den Superindententen zu Parchim für ihre Kinder einen Schulhalter
eingestellt. Im Gegensatz zu Weinrebe verzichtete Weiberlein auf den Bau
eines Schulkatens, da er in seiner Wohnung Unterricht gab, zudem gab er
sich mit dem zufrieden, was die Hauswirte Willens waren zu geben. In dem
Schreiben heißt es:
"Bittweise und mit unserem guten Willen
wöchentlich für jedes Kind einen Schilling an baren Geld das andere
verdiene er sich mit seinem Schneiderhandwerk."
Der Parchimer Superindentent Zacharias
war erstaunt als das Amt von ihm eine Beurteilung des Weiberlein
forderte. Er beantwortete das Ansuchen wie folgt:
"Den Schulhalter Weiberlein kenne ich
ganz und gar nicht, folglich kann ich seine Fähigkeiten als Schulhalter
auch nicht beurteilen."
Es war nun offensichtlich, dass die Wüstmarker
Untertanen gegen Amtsbefehle verstoßen hatten. Von Seiten verhängte
man keine drastischen Maßnahmen, sondern ersuchte den Superindententen,
Weiberlein, einer Prüfung zu unterziehen. Insgeheim hoffte man, dass
Weiberlein die Examination vor dem gestrengen Herrn Superindententen
nicht bestehe und damit wäre der Streit aus dem Wege geräumt. Zum
Leidwesen der Beamten bestätigte Zacharias:
"Ich finde den Büdner Weiberlein im
Buchstabieren, Lesen und der Erkenntnis der göttlichen Wahrheit ganz
gut."
Dieses Wissen genügte nach damaligen
Verhältnissen für einen Schulhalter. Im Verlauf des acht Jahre währenden
Streites, zwischen den Untertanen und Weinrebe, spitzte sich die Lage
soweit zu, dass Weinrebe nach Pampow flüchten musste. Nunmehr sah sich
das Amt genötigt mit strengen Maßnahmen gegen die Wüstmarker
vorzugehen. Notgedrungen mussten sie Weinrebe wieder im Dorf aufnehmen.
Um den lästig empfundenen Schulhalter los zu werden, griffen sie, zu
einem für die damalige Zeit Erfolg versprechenden Mittel. In einer
Anzeige an die Justizkanzlei beschuldigten sie Weinrebe der Hexer- und
Zauberei.
"Er habe dem Hans Dahl eine Erbbibel
sowie Erbschlüssel abgefordert, unter dem nichtigen Vorwand seiner
Tochter die Rose zu stillen."
Diese Anzeige lies es für den Pastor
Rohr zu Pampow, wie auch für die Beamten als ratsam erscheinen, ihre
offensichtliche Hilfe und Unterstützung für Weinrebe aufzugeben, um
nicht in den Verdacht der Mittäterschaft zu kommen. Weder dem Amt noch
der Kirche gelang es den Bau eines Schulkantens in Wüstmark zu
erreichen. Die Untertanen stellten sich auf den Standpunkt:
"Für den Bau eines Schulkantens sei
kein Platz. Anhand der Pachtkontrakte sei uns zugesichert, dass uns
keine neuen Lasten außer den bisherigen angemutet und aufgebürdet
werden, dass sein aber mit den Bau des Schulkatens der Fall, da das Amt
lediglich das Holzwerk dazu gebe, dass übrige sei von uns aufzubringen.
Zudem seinen wir auch nicht imstande einen solch kostbaren Schulhalter
wie Weinrebe länger zu halten, der uns gedoppelt lästig wird und nach
seinen eigenen Worten lieber beim Schinder als bei den Spitzbuben in Wüstmark
wohnen will."
Unter diesen Umständen sah sich das Amt
gezwungen Weinrebe im Jahr 1769 als Totengräber nach Doberan
abzuschieben.
Im Jahre 1807 bat der Sohn des bisherigen
Schulhalters Weiberlein das Amt, um die Anwartschaft auf die
Schulhalterstelle.
"Mein Vater, so schrieb er, hat 36
Jahre das Amt bekleidet. Da er kränklichen Zustandes ist bitte ich um
die Anwartschaft auf die Schulhalterstelle in Wüstmark."
Obwohl vom Amt, diese Bitten im
allgemeinen abgelehnt wurden entsprach es in diesem Fall ausnahmsweise.
Kurze Zeit später verstarb der Vater. Die halbblinde Witwe wandte sich
um eine Unterstützung vom Amt.
"Das großherzogliche Amt wolle gnädigst
geruhen mir betagten und gebrechtlichen Schulmeisterwitwe jährlich eine
Unterstützung von 6 Scheffel Roggen und 4 Taler an barem Geld aus der
großherzoglichen Amtsschulkasse zu gewähren. Vielleicht nimmt mich
Gott der Herr bald aus dieser Welt, sodass ich diese Gnade nicht lange
mehr gebrauche."
Das Bittgesuch wurde abgelehnt mit der
Begründung:
"Suplikantin erhält eine mäßige
Unterstützung aus der Armenkasse des hiesigen Amtes und befindet sich
dadurch in einer erträglichen Lage."
Im Jahre 1834 bat der Schulhalter
Weiberlein, infolge seines Alters und wegen der Anzahl von 60 – 70
Schulkindern, man möge seinen Schwiegersohn Mahn auf seine Kosten als
Schulgehilfen annehmen. Von Seiten des Amtes wurde das Ansuchen
abgelehnt, da Mahn kein im Seminar vorgebildeter Bewerber sei.
Gleichzeitig teilte man Weiberlein mit, "Da er infolge seiner 68 Jahre
unvermögend sei seine Schule angemessen zu verwalten, seinen Abschied
zu nehmen."
Man bot ihm eine Mietbeihilfe von 15
Taler jährlich, 9 Scheffel Roggen, 1 Faden Buchholz und 4.000 Soden
Torf zur Feuerung, die Weidenkoppel zur Heuwerbung und an barem Geld 8
Taler. Mit diesem Angebot war Weiberlein nicht einverstanden. Zu seiner
Rechtfertigung legte er dem Amt eine Aufstellung über seine persönlichen
Bedürfnisse vor. Er berechnete:
"Für Branntwein wöchentlich eine Pott
a 4 Schillinge und für Tabak monatlich 2 Taler 6 Schilling. Diese
Ausgaben allein übersteigen bereits im Jahr die bewilligten 8 Taler."
Im
Jahre 1836 wird anstelle Weiberleins, Friedrich, Christian Frentz als
Schulmeister in Wüstmark eingesetzt. Derselbe war 2 Jahre im Seminar in
Ludwigslust vorgebildet. Sein Wissen in den einzelnen Fächern
vermittelt sein Abgangszeugnis.
| Evangelische
Christenlehre |
gut |
Gartenbau |
gut |
| Geschichte
des Reiches Gottes |
gut |
Deutsche
Aussprache |
gut |
| Theorie
der deutschen Sprache |
gut |
Rechnen |
gut |
| Geschichte |
ziemlich
gut |
Geographie |
ziemlich
gut |
| Naturlehre |
ziemlich
gut |
Gesang |
ziemlich
gut |
| Schönschreiben |
ziemlich
gut |
Naturgeschichte |
ziemlich
gut |
| Praktisches
Lesen |
ziemlich
gut |
Theoretisches
Lesen |
gut |
| Erziehungs-,
Unterrichtslehre |
ziemlich
gut |
Zeichnen |
ziemlich
gut |
| Theorie
in Musik |
nichts |
Orgelspiel |
nichts |
| Violenspielen |
ziemlich
gut |
Lehrfähigkeit |
gut |
Als
Schulmeister gewährte man ihm wöchentlich an barem Geld 32 Schilling,
dazu die Feuerung bestehend aus 3 füßigem Holz von allerlei Abfällen
und 1.000 Soden Torf, gegen Entrichtung des Haus- und Stechlohnes.
Eine
Schulinspektion im Jahre 1837
Die Inspektion setzte sich zusammen aus
dem Drest von Plessen, Pastor Blandow aus Pampow und dem Schulzen
Wedemeyer aus Wüstmark, der zugleich Schulvorsteher war. Als Vertreter
der Hauswirte und Büdner gehörten ferner Schomacker und der Büdner
Kaphingst.
Angetroffen wurden in der Schule 35
Knaben und 25 Mädchen, die reinlich und ordentlich gekleidet waren. Die
Schule eröffnete man mit Gesang, dann examinierte der Lehrer Frentz die
Kinder in Religion, im Rechnen, lies sie lesen und schreiben. Die
Inspektion gewann die Überzeugung, dass Schullehrer Frentz die früher
verwahrloste Wüstmarker und Haselholzer Jugend, seit seiner Anstellung,
nicht nur an Ordnung gewöhnt, sondern auch in den vorgedachten Fächern
zweckmäßig unterrichtet, sodass für die Folgezeit ein erstaunliches
Resultat zu gewärtigen sei.
Gleichzeitig
entnehmen wir aus diesem Protokoll die vorhandenen Lehrmittel samt ihren
Kosten.
| Ein
Exemplar Lehrtafel mit Buchstaben |
1
Taler 20 ß |
| Postgeld |
10
ß |
Eine
schwarze Tafel samt
Stativ für das Anstreichen der Tafel |
1
Taler 24 ß
28 ß |
Mit einem Kostenvoranschlag von 110
Taler, begann 1834 bis 1851 der Um- und Durchbau des Schulkatens in Wüstmark.
Diese Maßnahme war notwendig, infolge der ständig steigenden Anzahl an
Schulkindern. So gehörten zu der Schulgemeinde Wüstmark die Kinder der
Ortschaften Wüstmark, Haselholz, dem Buchholz, Neu Göhren sowie das
Stadtgut Göhren.
Ostern 1836 verfügte der Magistrat der
Stadt Schwerin, dass die Kinder vom Stadtgut Göhren, es handelt sich um
10 Kinder, von nun an nicht mehr in Wüstmark, sondern die Schule in
Zippendorf zu besuchen haben. Der Grund lag darin, dass der Magistrat
einen Baukostenzuschuss in Höhe von 27 Taler ablehnte. So kam es
zwischen dem Schulrat Meyer und dem Magistrat der Stadt Schwerin zu
einer scharfen Auseinandersetzung.
Schulrat Meyer führte aus:
"Der Weg vom Stadtgut Göhren nach
Zippendorf betrage über eine halbe Meile und sei besonders im Winter
sehr beschwerlich für die Kinder."
Doch der Magistrat erfand immer neue
Ausflüchte. So behauptete man, die Wüstmarker Schule sei eine
Kirchschule für deren Unterhaltung die Kirche aufzukommen habe. An
anderer Stelle wir gesagt: „Die Wüstmarker Schule sei zu klein um die
10 Kinder aufzunehmen.“
Schulrat
Meyer vereinbarte daraufhin mit dem Lehrer Frentz dass die 10 Kinder außerhalb
des Unterrichts, das notwendige Wissen vermittelt erhalten. Lehrer
Frentz war damit einverstanden, nicht aber der Magistrat der alle
Vorschläge ablehnte.
Industrieschule
Im Jahre 1838 wurde der Schule eine
Industrieschule angegliedert. Nach dem Reglement waren zu deren Besuch
alle Mädchen vom 9. Lebensjahr bis zu ihrer Konfirmation verpflichtet.
Bei einem Unterricht von 2 Stunden wöchentlich,
in der Zeit von 4 – 6 Uhr abends, betrug die Dauer 32 Wochen jährlich.
Zu den Lehrfächern der Industrieschule gehörten: Sticken, Nähen,
Wollekratzen, Spinnen, Haspeln, Namenzeichnen, Zuschneiden von Hemden
und Frauenkleidern, Waschen, Plätten und etwas kochen.
Den
Unterricht erteilte die Frau des jeweiligen Lehrers. Die Anschaffung der
benötigten Lehrmitteln erfolgte durch Beiträge der Untertanen. Damit wäre
das wesentliche über die Industrieschule gesagt.
Das die vermittelten Schulkenntnisse sehr
bedürftig waren, zeigt eine Eingabe des Holzwärters Priegnitz aus dem
Buchholz an das großherzogliche Amt. Unter dem Datum 12. Juli 1849
bittet er um Befreiung seiner beiden Kinder vom Schulzwang nach Wüstmark,
da sie in der dortigen Schule sich nicht die Kenntnisse aneignen können,
die nach des Vaters Meinung erforderlich sind.
Die
höchste Anzahl an Schulkindern erreichte die Schule im Jahre 1851, die
mit 120 Kinder angegeben wird. Nach dem Reglement von 1843, § 6 betrug
die Besoldung der Schulmeister in Schulen bis zu
|
50 Kinder |
40 Schilling |
| von 51 |
bis |
60 Kinder |
44 Schilling |
| von 61 |
bis |
70 Kinder |
48 Schilling |
| von 71 |
bis |
100 Kinder |
52 Schilling |
| von 101 |
und darüber |
56 Schilling |
Demnach war jeder Schulmeister bestrebt
soviel als möglich Schulkinder zu haben. Hatte er das Pech, dass nur
wenige Kinder die Schule besuchten, so verschlechterte sich sein
finanzielle Lage. Der § 1 des zit. Reglenentes regelte die Besoldung.
Es heißt: "Die Besoldung der Schulmeister besteht zu einem Teil aus
Roggen und zum anderen Teil in barem Geld."
Zu Michaelis, dass war einer der Termine
zur Zahlung der Abgaben, ging der Schulmeister von Haus zu Haus und
sammelte den Roggen ein. Zu Ostern und zu Weihnachten erhielt er das
Geld.
Es ist bereits erwähnt worden, dass die
Unterhaltungskosten für die Schule von den Untertanen getragen werden
musste. Selbst die ärmsten Schichten der Bevölkerung waren von der
Zahlung des Schuldgeldes nicht befreit. So heißt es unter dem 25.
Februar 1796:
"Die Witwe des Hirten Schomacker zu Wüstmark
hat sieben größtenteils kleine Kinder und bittet wegen ihrer Armut um
freie Schule für ihre schulfähigen Kinder."
In einem Inspektionsbericht vom Jahre
1854 wird die Schule als zweitklassig angegeben und die Zahl der Schüler
mit 107 beziffert. Die erste größere Klasse ist 26 Fuß lang und 18 Fuß
breit, die zweite Klasse dagegen 18 Fuß lang und 17 Fuß breit. Die
Klassenzimmer sind hell und geräumig. Die Schule, so heißt es weiter
in dem Bericht, macht einen erfreulichen Eindruck und gehöre mit zu den
besten die, die Inspektion bis jetzt gesehen habe.
Die Prüfung ergab:
"Die Kinder lesen nach der Reihe fast
ohne Ausnahme geläufig und richtig, auch mit richtiger Betonung. Das
Schreiben beherrschten einige geläufig und hatten eine gute sichere
Handschrift. Vorgesprochene Sätze schrieben mehrere ohne einen Fehler.
Im Kopfrechnen zeigten die Kinder nicht gerade große Fähigkeiten, geläufiger
waren sie im Tafelrechnen."
Damit beenden wir die Darstellung der Wüstmarker
Schulverhältnisse.
Vergleich: "Als man noch drei Kreuze machte"
(Norddeutsche Neuste
Nachrichten Nr. 7 vom 8.01.1966)
[nach
oben]
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