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Die mittelalterlichen Schulverhältnisse

In seinem Buch: "Bauerntum und Bauernkultur im Lande Mecklenburg", schreibt Friedrich Mager:

"Auf dem Lande fand durchweg ein Schulgang nur im Winter statt und zwar stellten sich die Kinder in der Schule im günstigsten Falle mit Michaelis, meist aber erst um Martini oder gar erst im Anfang der Fasten ein. Von der kurzen Schulhaltung abgesehen, lagen die Hauptgründe für den tiefen Stand des Landschulwesens in der überaus dürftigen Besoldung und der ganz unzulänglichen oder ganz fehlenden Ausbildung der Lehrer. Der Landschullehrer war gezwungen sich sein Brot größtenteils durch seine Hände Arbeit als Handwerker oder Tagelöhner zu verdienen. Dazu kam, dass die Lehrfähigkeit für die Einstellung als Dorfschullehrer keine besondere Rolle spielte."

Die Akten des Stadtarchives Schwerin, über die Schulhaltung in Wüstmark, beginnen mit dem Monat März 1760. Seit langem drängte Pastor Rohr zu Pampow, beim großherzoglichen Amt in Schwerin darauf, dass die Wüstmarker aufgefordert werden einen Schulkaten zu bauen. Doch dazu waren die Hauswirte nicht zu bewegen. In ihrer Bittschrift baten sie, dass Amt möge davon Abstand nehmen und führten als Begründung aus:

"...dass unser Vermögen zu schwach und wir infolge der preußischen Invasion zu sehr ausgemergelt sind, außerdem seien wir verpflichtet, bei der Pfarre zu Pampow das Priester- und Küsterhaus unter Dach, Instand zu halten."

Im Zuge der Nachprüfung durch die großherzoglichen Beamten kam eine bis dahin verheimlichte Tatsache ans Tageslicht. Es gab in Wüstmark zwei Schulhalter. Ein Kuriosum insoweit als Gottfried, Engelhardt Weinrebe, ein entlassener Soldat der vordem wohl Tischler war, seit etlichen Jahren vom Amt als Schulhalter eingesetzt war, von den Untertanen in Wüstmark aber entschieden abgelehnt wurde. Den Hass zog sich Weinrebe zu, indem er einige Hauswirte wegen Holzdiebstahles zur Anzeige brachte. Ihre Ablehnung als Schulhalter begründeten sie, dass sich Weinrebe nicht mit dem zufrieden gab was sie Willens waren zu zahlen. Er verlangte für jedes Kind monatlich ein Brot im Gewicht von 10 Pfund und dazu das bare Geld.

In der Person des Schneiders Johann Weiberlein, der sich im Zuge der Büdneransiedlung einen Katen erbaute, hatten die Wüstmarker ohne Genehmigung des Amtes und ohne Prüfung durch den Superindententen zu Parchim für ihre Kinder einen Schulhalter eingestellt. Im Gegensatz zu Weinrebe verzichtete Weiberlein auf den Bau eines Schulkatens, da er in seiner Wohnung Unterricht gab, zudem gab er sich mit dem zufrieden, was die Hauswirte Willens waren zu geben. In dem Schreiben heißt es:

"Bittweise und mit unserem guten Willen wöchentlich für jedes Kind einen Schilling an baren Geld das andere verdiene er sich mit seinem Schneiderhandwerk."

Der Parchimer Superindentent Zacharias war erstaunt als das Amt von ihm eine Beurteilung des Weiberlein forderte. Er beantwortete das Ansuchen wie folgt:

"Den Schulhalter Weiberlein kenne ich ganz und gar nicht, folglich kann ich seine Fähigkeiten als Schulhalter auch nicht beurteilen."

Es war nun offensichtlich, dass die Wüstmarker Untertanen gegen Amtsbefehle verstoßen hatten. Von Seiten verhängte man keine drastischen Maßnahmen, sondern ersuchte den Superindententen, Weiberlein, einer Prüfung zu unterziehen. Insgeheim hoffte man, dass Weiberlein die Examination vor dem gestrengen Herrn Superindententen nicht bestehe und damit wäre der Streit aus dem Wege geräumt. Zum Leidwesen der Beamten bestätigte Zacharias:

"Ich finde den Büdner Weiberlein im Buchstabieren, Lesen und der Erkenntnis der göttlichen Wahrheit ganz gut."

Dieses Wissen genügte nach damaligen Verhältnissen für einen Schulhalter. Im Verlauf des acht Jahre währenden Streites, zwischen den Untertanen und Weinrebe, spitzte sich die Lage soweit zu, dass Weinrebe nach Pampow flüchten musste. Nunmehr sah sich das Amt genötigt mit strengen Maßnahmen gegen die Wüstmarker vorzugehen. Notgedrungen mussten sie Weinrebe wieder im Dorf aufnehmen. Um den lästig empfundenen Schulhalter los zu werden, griffen sie, zu einem für die damalige Zeit Erfolg versprechenden Mittel. In einer Anzeige an die Justizkanzlei beschuldigten sie Weinrebe der Hexer- und Zauberei.

"Er habe dem Hans Dahl eine Erbbibel sowie Erbschlüssel abgefordert, unter dem nichtigen Vorwand seiner Tochter die Rose zu stillen."

Diese Anzeige lies es für den Pastor Rohr zu Pampow, wie auch für die Beamten als ratsam erscheinen, ihre offensichtliche Hilfe und Unterstützung für Weinrebe aufzugeben, um nicht in den Verdacht der Mittäterschaft zu kommen. Weder dem Amt noch der Kirche gelang es den Bau eines Schulkantens in Wüstmark zu erreichen. Die Untertanen stellten sich auf den Standpunkt:

"Für den Bau eines Schulkantens sei kein Platz. Anhand der Pachtkontrakte sei uns zugesichert, dass uns keine neuen Lasten außer den bisherigen angemutet und aufgebürdet werden, dass sein aber mit den Bau des Schulkatens der Fall, da das Amt lediglich das Holzwerk dazu gebe, dass übrige sei von uns aufzubringen. Zudem seinen wir auch nicht imstande einen solch kostbaren Schulhalter wie Weinrebe länger zu halten, der uns gedoppelt lästig wird und nach seinen eigenen Worten lieber beim Schinder als bei den Spitzbuben in Wüstmark wohnen will."

Unter diesen Umständen sah sich das Amt gezwungen Weinrebe im Jahr 1769 als Totengräber nach Doberan abzuschieben.

Im Jahre 1807 bat der Sohn des bisherigen Schulhalters Weiberlein das Amt, um die Anwartschaft auf die Schulhalterstelle.

"Mein Vater, so schrieb er, hat 36 Jahre das Amt bekleidet. Da er kränklichen Zustandes ist bitte ich um die Anwartschaft auf die Schulhalterstelle in Wüstmark."

Obwohl vom Amt, diese Bitten im allgemeinen abgelehnt wurden entsprach es in diesem Fall ausnahmsweise. Kurze Zeit später verstarb der Vater. Die halbblinde Witwe wandte sich um eine Unterstützung vom Amt.

"Das großherzogliche Amt wolle gnädigst geruhen mir betagten und gebrechtlichen Schulmeisterwitwe jährlich eine Unterstützung von 6 Scheffel Roggen und 4 Taler an barem Geld aus der großherzoglichen Amtsschulkasse zu gewähren. Vielleicht nimmt mich Gott der Herr bald aus dieser Welt, sodass ich diese Gnade nicht lange mehr gebrauche."

Das Bittgesuch wurde abgelehnt mit der Begründung:

"Suplikantin erhält eine mäßige Unterstützung aus der Armenkasse des hiesigen Amtes und befindet sich dadurch in einer erträglichen Lage."

Im Jahre 1834 bat der Schulhalter Weiberlein, infolge seines Alters und wegen der Anzahl von 60 – 70 Schulkindern, man möge seinen Schwiegersohn Mahn auf seine Kosten als Schulgehilfen annehmen. Von Seiten des Amtes wurde das Ansuchen abgelehnt, da Mahn kein im Seminar vorgebildeter Bewerber sei. Gleichzeitig teilte man Weiberlein mit, "Da er infolge seiner 68 Jahre unvermögend sei seine Schule angemessen zu verwalten, seinen Abschied zu nehmen."

Man bot ihm eine Mietbeihilfe von 15 Taler jährlich, 9 Scheffel Roggen, 1 Faden Buchholz und 4.000 Soden Torf zur Feuerung, die Weidenkoppel zur Heuwerbung und an barem Geld 8 Taler. Mit diesem Angebot war Weiberlein nicht einverstanden. Zu seiner Rechtfertigung legte er dem Amt eine Aufstellung über seine persönlichen Bedürfnisse vor. Er berechnete:

"Für Branntwein wöchentlich eine Pott a 4 Schillinge und für Tabak monatlich 2 Taler 6 Schilling. Diese Ausgaben allein übersteigen bereits im Jahr die bewilligten 8 Taler."

Im Jahre 1836 wird anstelle Weiberleins, Friedrich, Christian Frentz als Schulmeister in Wüstmark eingesetzt. Derselbe war 2 Jahre im Seminar in Ludwigslust vorgebildet. Sein Wissen in den einzelnen Fächern vermittelt sein Abgangszeugnis.

Evangelische Christenlehre gut Gartenbau gut
Geschichte des Reiches Gottes gut Deutsche Aussprache gut
Theorie der deutschen Sprache gut Rechnen gut
Geschichte ziemlich gut Geographie ziemlich gut
Naturlehre ziemlich gut Gesang ziemlich gut
Schönschreiben ziemlich gut Naturgeschichte ziemlich gut
Praktisches Lesen ziemlich gut Theoretisches Lesen gut
Erziehungs-, Unterrichtslehre ziemlich gut Zeichnen ziemlich gut
Theorie in Musik nichts Orgelspiel nichts
Violenspielen ziemlich gut Lehrfähigkeit gut

Als Schulmeister gewährte man ihm wöchentlich an barem Geld 32 Schilling, dazu die Feuerung bestehend aus 3 füßigem Holz von allerlei Abfällen und 1.000 Soden Torf, gegen Entrichtung des Haus- und Stechlohnes.

Eine Schulinspektion im Jahre 1837

Die Inspektion setzte sich zusammen aus dem Drest von Plessen, Pastor Blandow aus Pampow und dem Schulzen Wedemeyer aus Wüstmark, der zugleich Schulvorsteher war. Als Vertreter der Hauswirte und Büdner gehörten ferner Schomacker und der Büdner Kaphingst.

Angetroffen wurden in der Schule 35 Knaben und 25 Mädchen, die reinlich und ordentlich gekleidet waren. Die Schule eröffnete man mit Gesang, dann examinierte der Lehrer Frentz die Kinder in Religion, im Rechnen, lies sie lesen und schreiben. Die Inspektion gewann die Überzeugung, dass Schullehrer Frentz die früher verwahrloste Wüstmarker und Haselholzer Jugend, seit seiner Anstellung, nicht nur an Ordnung gewöhnt, sondern auch in den vorgedachten Fächern zweckmäßig unterrichtet, sodass für die Folgezeit ein erstaunliches Resultat zu gewärtigen sei.

Gleichzeitig entnehmen wir aus diesem Protokoll die vorhandenen Lehrmittel samt ihren Kosten.

Ein Exemplar Lehrtafel mit Buchstaben 1 Taler 20 ß
Postgeld 10 ß
Eine schwarze Tafel samt
Stativ für das Anstreichen der Tafel
1 Taler 24 ß
28 ß

Mit einem Kostenvoranschlag von 110 Taler, begann 1834 bis 1851 der Um- und Durchbau des Schulkatens in Wüstmark. Diese Maßnahme war notwendig, infolge der ständig steigenden Anzahl an Schulkindern. So gehörten zu der Schulgemeinde Wüstmark die Kinder der Ortschaften Wüstmark, Haselholz, dem Buchholz, Neu Göhren sowie das Stadtgut Göhren.

Ostern 1836 verfügte der Magistrat der Stadt Schwerin, dass die Kinder vom Stadtgut Göhren, es handelt sich um 10 Kinder, von nun an nicht mehr in Wüstmark, sondern die Schule in Zippendorf zu besuchen haben. Der Grund lag darin, dass der Magistrat einen Baukostenzuschuss in Höhe von 27 Taler ablehnte. So kam es zwischen dem Schulrat Meyer und dem Magistrat der Stadt Schwerin zu einer scharfen Auseinandersetzung.

Schulrat Meyer führte aus:

"Der Weg vom Stadtgut Göhren nach Zippendorf betrage über eine halbe Meile und sei besonders im Winter sehr beschwerlich für die Kinder."

Doch der Magistrat erfand immer neue Ausflüchte. So behauptete man, die Wüstmarker Schule sei eine Kirchschule für deren Unterhaltung die Kirche aufzukommen habe. An anderer Stelle wir gesagt: „Die Wüstmarker Schule sei zu klein um die 10 Kinder aufzunehmen.“

Schulrat Meyer vereinbarte daraufhin mit dem Lehrer Frentz dass die 10 Kinder außerhalb des Unterrichts, das notwendige Wissen vermittelt erhalten. Lehrer Frentz war damit einverstanden, nicht aber der Magistrat der alle Vorschläge ablehnte.

Industrieschule

Im Jahre 1838 wurde der Schule eine Industrieschule angegliedert. Nach dem Reglement waren zu deren Besuch alle Mädchen vom 9. Lebensjahr bis zu ihrer Konfirmation verpflichtet.

Bei einem Unterricht von 2 Stunden wöchentlich, in der Zeit von 4 – 6 Uhr abends, betrug die Dauer 32 Wochen jährlich. Zu den Lehrfächern der Industrieschule gehörten: Sticken, Nähen, Wollekratzen, Spinnen, Haspeln, Namenzeichnen, Zuschneiden von Hemden und Frauenkleidern, Waschen, Plätten und etwas kochen.

Den Unterricht erteilte die Frau des jeweiligen Lehrers. Die Anschaffung der benötigten Lehrmitteln erfolgte durch Beiträge der Untertanen. Damit wäre das wesentliche über die Industrieschule gesagt.

Das die vermittelten Schulkenntnisse sehr bedürftig waren, zeigt eine Eingabe des Holzwärters Priegnitz aus dem Buchholz an das großherzogliche Amt. Unter dem Datum 12. Juli 1849 bittet er um Befreiung seiner beiden Kinder vom Schulzwang nach Wüstmark, da sie in der dortigen Schule sich nicht die Kenntnisse aneignen können, die nach des Vaters Meinung erforderlich sind.

Die höchste Anzahl an Schulkindern erreichte die Schule im Jahre 1851, die mit 120 Kinder angegeben wird. Nach dem Reglement von 1843, § 6 betrug die Besoldung der Schulmeister in Schulen bis zu

50 Kinder

40 Schilling
von 51 bis 60 Kinder 44 Schilling
von 61 bis 70 Kinder 48 Schilling
von 71 bis 100 Kinder 52 Schilling
von 101

und darüber

56 Schilling

Demnach war jeder Schulmeister bestrebt soviel als möglich Schulkinder zu haben. Hatte er das Pech, dass nur wenige Kinder die Schule besuchten, so verschlechterte sich sein finanzielle Lage. Der § 1 des zit. Reglenentes regelte die Besoldung. Es heißt: "Die Besoldung der Schulmeister besteht zu einem Teil aus Roggen und zum anderen Teil in barem Geld."

Zu Michaelis, dass war einer der Termine zur Zahlung der Abgaben, ging der Schulmeister von Haus zu Haus und sammelte den Roggen ein. Zu Ostern und zu Weihnachten erhielt er das Geld.

Es ist bereits erwähnt worden, dass die Unterhaltungskosten für die Schule von den Untertanen getragen werden musste. Selbst die ärmsten Schichten der Bevölkerung waren von der Zahlung des Schuldgeldes nicht befreit. So heißt es unter dem 25. Februar 1796:

"Die Witwe des Hirten Schomacker zu Wüstmark hat sieben größtenteils kleine Kinder und bittet wegen ihrer Armut um freie Schule für ihre schulfähigen Kinder."

In einem Inspektionsbericht vom Jahre 1854 wird die Schule als zweitklassig angegeben und die Zahl der Schüler mit 107 beziffert. Die erste größere Klasse ist 26 Fuß lang und 18 Fuß breit, die zweite Klasse dagegen 18 Fuß lang und 17 Fuß breit. Die Klassenzimmer sind hell und geräumig. Die Schule, so heißt es weiter in dem Bericht, macht einen erfreulichen Eindruck und gehöre mit zu den besten die, die Inspektion bis jetzt gesehen habe.

Die Prüfung ergab:

"Die Kinder lesen nach der Reihe fast ohne Ausnahme geläufig und richtig, auch mit richtiger Betonung. Das Schreiben beherrschten einige geläufig und hatten eine gute sichere Handschrift. Vorgesprochene Sätze schrieben mehrere ohne einen Fehler. Im Kopfrechnen zeigten die Kinder nicht gerade große Fähigkeiten, geläufiger waren sie im Tafelrechnen."

Damit beenden wir die Darstellung der Wüstmarker Schulverhältnisse.

Vergleich: "Als man noch drei Kreuze machte" (Norddeutsche Neuste Nachrichten Nr. 7 vom 8.01.1966)

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